Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten vollständig — für Sie kostenfrei. Die folgenden Preisrahmen gelten nur bei Eigenverschulden (Kaskoschaden) oder bei reinen Bewertungsaufträgen. Unfallgutachten richten sich nach der BVSK-Honorartabelle und der Schadenhöhe.
Unfall- / Schadengutachten (Haftpflichtfall)
0 € für Geschädigte
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten (§249 BGB)
Unfall- / Schadengutachten (Kaskoschaden)
300 – 800 €
Nach BVSK-Honorartabelle und Schadenhöhe; trägt Kasko bzw. Auftraggeber
Vollgutachten Totalschaden
500 – 1.200 €
Inkl. Wiederbeschaffungs-, Restwert- und Wertminderungsbewertung
Wertgutachten / Fahrzeugbewertung
300 – 700 €
Marktwertbewertung; privater Auftrag (z. B. Kauf/Verkauf)
Oldtimer-Wertgutachten
500 – 1.500 €
Zustands- und Marktwertgutachten für Klassiker
Beweissicherungsgutachten
400 – 1.000 €
Gerichtsfeste Zustandssicherung bei strittiger Haftung
Kostenvoranschlag (KV)
0 – 80 €
Nur Reparaturkosten; bei Haftpflicht oft erstattet (für Bagatellschäden < ~750 €)
Merkantile Wertminderung (im Gutachten enthalten)
im Gutachten
Marktwertverlust trotz fachgerechter Reparatur — wird mit erfasst